Die Mühlen von Koerich.




veröffentlicht von Henri Mauer

Quellennachweis: KOERICH, ein geschichtlicher Streifzug
herausgegeben anlässlich des 10jährigen Jubiläums des "Club des Jeunes - Koerich" 1985.

Emile Erpelding - Die Mühlen des Luxemburger Landes



Die Grevenmühle.

Die Grevenmühle, die heute spurlos verschwunden ist, stand auf dem Bering des heutigen Wasserwerks (SES). Ihr Name ist auf das Grevenschloss zurückzuführen, zu dessen Herrschaft sie gehörte.

Etwa 200 Meter oberhalb der Mühle zweigte ein Kanal (Mühlendeich) von der Eisch ab und leitete das Wasser zur Mühle, um die Wasserräder anzutreiben. 100 Meter unterhalb der Mühle wurde dieses Wasser dann wieder in die Eisch geleitet. Ein zweiter, kurzer Ableitungskanal ermöglichte es, das Wasser durch eine Schleuse an den Mühlenrädern vorbeizuführen, ohne diese anzutreiben.

Da die Grevenmühle sich nur ungefähr 400 Meter flussabwärts von der Fockenmühle befand, wurde sie in vielen Akten auch "unterste Mühle" genannt.

Wie viele Mühlen dieser Zeit war auch die Grevenmühle eine Bannmühle, d.h. dass die Untertanen der Herrschaft unter Strafe dazu verpflichtet waren, dort mahlen zu lassen. In einem Weistum vom 27.02.1561 heisst es, dass die Untertanen verpflichtet sind, die Mühle zu bauen und für ihren Unterhalt zu sorgen. Sie dürfen dazu das nötige Holz aus "des Kirchspelss buschen" nehmen. Sie müssen für das Mühlenwehr Rasenstücke und anderes Material herbeischaffen. Die Herrschaft muss den unteren, der Müller den oberen Mühlstein kaufen und bezahlen. Die Leibeigenen bringen die Mühlsteine herbei soweit die Strecke im Luxemburger Land liegt. Der Meier besorgt den Transport des Mühlbaumes, den er selbst verfertigt. Deshalb wird ihm vor allen anderen, aber nach dem Herrn, gemahlen. Bei diesen Fuhren geht die Beköstigung des Meiers und der Leibeigenen auf Kosten der Herrschaft.

Als Entschädigung für die Mahlarbeiten nahm sich der Müller das Molter, ein bestimmtes Quantum Mehl, mit der Molterschüssel. Das Moltern machte den Müller seit jeher beim Volk unbeliebt, besonders weil er sich des öfteren erlaubte, die Molterschüssel etwas zu tief in den Mehlsack zu tauchen.

Diesbezügliche Klagen durften auf dem freien Jahrgeding (Gerichtssitzung im Freien) "Im Schloss Koerich vor der kirchen mit entdecktem haupt unter dem blauwen Himmel" vorgebracht werden. "So einer were, so über den mühler oder sein molter was thädte klagen, solche frey hervorbringen und dabey unbefahret bleibe".

In einer Aufstellung aller Rechte und Pflichten in der Herrschaft Koerich vom 23. August 1759 lässt Lambert-Joseph, Graf de Marchant et d'Ansembourg, die Fronarbeiten betreffend die Grevenmühle genau bestimmen. Auch die jährlichen Pachtabgaben des Müllers an den Schlossherrn werden hierin aufgezählt:
12 Taler, 1 Malter Weizen, 10 Malter Roggen, 100 Eier, ein fettes Schwein, ein Kalb, 8 Pfund Flachs.
Hiervon musste Graf de Marchant seinerseits 22 Taler 4 Schilling an das Schloss von Elter abgeben.

Durch einen Pachtvertrag vom 14. April 1734 wurde die Mühle durch den Baron von Rollingen für eine Dauer von 50 Jahren an einen gewissen Nicolas Mersch und seine Gattin verpachtet.

Aus einer Erklärung vom 29. April 1765 über die beiden Schlösser und die Grevenmühle geht hervor, dasss die Mühle 2 Mahlgänge hatte.

Die Katastererklärung von 1766 liefert weitere Informationen über die Grevenmühle. "Antonius Mersch (Sohn des Nicolas Mersch) und dessen Eydam Henricus Even sind mühleren auf der untersten Koericher mühl wohnhaft". Die Mühle gehört "Lambertus Josephus des heiligen Römischen Reichsgraff von Marchant und Ansemburg". Sie hat "scheuer und ställe, zwey läuffen, zwey kleine brauhäusser, eines für des beständers notdurft, das andere auch für etliche particularen".Ausser den bereits erwähnten Verpflichtungen heisst es, dass 22 Untertanen "Bey der frohn den gebührend mundkost" bekommen und "annoch 13 von grewen Unterthanen den Kost bekommen so apperen müssen bei Grewenmühlen"

Am 28. Juni 1771 begann ein endloser Prozess, in dessen Mittelpunkt die Grevenmühle zu stehen kam. Der Kurator der Hinterlassenschaft des verstorbenen Grafen de Marchant führte Klage gegen die Rollingschen Untertanen von Koerich, Goeblingen und Goetzingen, weil sie, trotz der Verpflichtungen wie Gebännschaft, Apperschaft, usw., nicht mehr auf der Grevenmühle mahlen liessen.
Im Juli 1771 widersetzten die Untertanen sich in einem Dokument gegen diese Verpflichtung. Aus Goetzingen unterschrieben Kultgen, Jung, Peters, Thilges, Zimmer, Hingen, Müllers, Hommel, Betges und Wagener, aus Goeblingen Goedert, Berg, Zeimes, Clement, Grolinger und Wagener und in Koerich Kultgen, Theis, Wolff, Boden, Paltz, Balman, Schneider, Meisch, Kauffman, Angeldorf, Mertz und Schwebach. Ein Prozess zwischen den Erben der Herrschaft und den Untertanen fängt an und eine ganze Reihe von Zeugenverhören soll klarstellen, ob fremde Müller in die Dörfer lieferten und ob die Apperschaft auf der Mühle geleistet würde. Im Jahr 1771 weigern sich die Ortschaften der Gemeinde desweiteren, das zur Reparatur der Koericher Mühle notwendige Holz aus ihren "Kirschpeltbuschen" zu liefern.

Baronin von Lefebvre-Henron erwirbt im Jahre 1776 das Lehngut des Grevenschlosses und der Mühle und prozessiert weiter gegen die Einwohner. Bis ins Jahr 1783 war in diesem Streit noch kein Gerichtsurteil ergangen. Der Ausbruch der französischen Revolution und die damit verbundene Besetzung des Landes bereiteten sowohl dem Prozess als auch der Feudalherrschaft ein Ende.

Aus einer Bestandsaufnahme der Mühle aus dem Jahr 1809 heisst es, dass die Mühle zwar zwei Mahlgänge hat, von denen jedoch einer wegen der Trockenheit stillgelegt war. Die Mühle gehörte dem Herrn Von Pfortzheim aus Niedercolpach, welcher sie durch einen Vertrag vom 26. Pluviose XII (1804) vor Notar Reding aus Beckerich an Henri Biver verpachtet hatte, zum Preis von 17 Malter Roggen, 4,60 Franken in Geld, einem Zuckerbrot von 4,50 Pfund, 71 Franken Steuern und der Verpflichtung, das Dach der Mühle frisch mit Stroh zu decken, während der Eigentümer das nötige Holz lieferte.
Im Jahre 1824 wird Baron de Marche de Guirsch neuer Besitzer der Mühle und als Pächter wird bis ins Jahr 1850 Henri Kieffer genannt. Die Pächter wechselten dann desöfteren, bis der Baron die Mühle versteigern liess. Einer der letzten Pächter der Grevenmühle war Nicolas Wildschütz, Vorfahr der späteren Besitzer der Fockenmühle.

Nach der Versteigerung der Mühle im Jahre 1884 wurde ein gewisser Thill neuer Besitzer der Grevenmühle, und er baute sie auch um. Später verkaufte er sie an Henri Werner, der ihr letzter Besitzer sein sollte. Im Sommer 1909 stürtzte dieser auf dem Heimweg von Koerich in der Dunkelheit von den gegenüber der Fockenmühle liegenden Felsen herab und erlag seinen schweren Verletzungen.

Als im Jahr 1910 mit dem Bau des Wasserwerks begonnen wurde, wurde auch die Grevenmühle an das Wassersyndikat verkauft. Einer der Maschinisten dieses Werkes, Louis Reinard, wohnte noch eine zeitlang in der Mühle, bis diese dann im Jahre 1925 vom Unternehmer Pierre Flammang abgetragen wurde.


Die Fockenmühle



Die Fockenmühle, auch "Baschtgesmühle" genannt, stand rund 400 Meter flussauifwärts von der Grevenmühle, und wurde demzufolge auch oft "Oberste Mühle" genannt. Den Namen Fockenmühle bezog sie daher, dass sie einst zur Herrschaft des Fock von Hübingen gehörte. Der Name "Baschtgesmühle" stammt vom Vornamen des Müllers Sebastian Wildschütz her.

Aehnlich wie die Grevenmühle war auch die Fockenmühle eine Bannmühle, der die Untertanen verpflichtet waren. Aus einem Akt vom 26.08.1751 geht hervor, dass die Familie Mohr de Wald die Fockenherrschaft Kraft eines Urteils vom grossen Rat von Mechelen übernimmt. Der Mühlenpächter heisst Kloster. In der Gütererklärung der Herrschaft Koerich von 1759 wird von den Untertanen der Fockenherrschaft berichtet und hervorgehoben, dass dieselben zur betreffenden Bannmühle, die eine halbe Meile von Koerich entfernt liegt, gebannt sind.

Ein anderes Dokument aus dem 18. Jahrhundert, das leider kein genaues Datum trägt, berichtet davon, dass ein Herr hohe Summen zahlen musste, um die Einkünfte und Renten zurückzukaufen, die seine Schwiegereltern Thierry Fock und Marguerite le Bouttilier verpfändet hatten.Die Mühle und die betreffenden Ländereien von Koerich wurden dem Dr. Febve für die Summe von 500 Talern abgekauft, welche der Käufer vom Kurfürsten von Trier für seinen Teil aus der Hinterlassenschaft derer von Lellig erhielt. Später verkauften die Eheleute Charles de Beaussant und Barbe Fock ihren Teil dem Herrn von Ansemburg, und somit gelangten die beiden Schlösser von Koerich endgültig in den Besitz der Grafen von Ansemburg.

Die beiden Mühlen blieben auch weiterhin bestehen und die Untertanen blieben zu den respektiven Mühlen gebannt.Aus einer Katastererklärung von 1766 geht hervor:"Die Untertanen seynd zu gemelten mühlen respective gebännt, müssen zu gemelten respective mühlen frönen sowohl bey afferbauwung als reparirung derselben...". Ein Zusatz aus dem Dokument, in dem noch immer Michel Kloster als Müller genannt wird, vermerkt:"Die gericht erkläret das die Fockenmühle kein Bauholtz wie angegeben bekomme. Item die gericht erkläret, das die Focken Unterthanen nicht apperen bey der mühlen. Item der Fockenmeyer und zwei scheffen vom Fockenschloss erklären die Focken Unterthanen nicht zur Fockenmühle gebännt seien."

Eine Erklärung vom 18. Januar 1777 über die Fockenmühle berichtet:
Die Fockenmühle gehört zum Fockenschloss, hat zwei Mahlgänge und eine Sägerei.
Diese Mühle ist mit Wohnhaus, Sägerei, Gärten, Wiesen und Feldern am 11. Mai 1734 vom verstorbenen Herrn Reiffenberg, dem damaligen Herrschaftsherrn des Fockenschlosses, an den jetzt verstorbenen Mathias Michel für einen Termin von 99 Jahren verpachtet worden. Die Nachkommen des Pächters setzen die Pacht fort.
Der Müller muss jährlich am Stefanstag folgende Abgaben im Fockenschloss abgeben: 12 Taler, 1 Malter Weizen, 10 Malter Roggen (Arloner Mass), ein fettes Schwein, (und, im Falle wo dieses Schwein dem Herrn nicht gefällt, muss der Müller 6 Taler an dessen Stelle zahlen), 8 Pfund Flachs, 1 Pfund Zuckerbrot, 1 Kalb und 100 Eier. Bei der Abgabe wird der Müller mit dem Gerichtsherrn im Fockenschloss anständig bewirtet. Für die Kontrolle und Eichung des Moltermasses zahlt der Müller jährlich einen Goldgulden an den Gerichtsherrn. Der Müller ist verpflichtet, wie jeder andere Taglöhner der Herrschaft, drei Tage im Jahr Frondienste zu leisten. Er geniesst alle Rechte und erliegt allen Pflichten wie jeder "gemeine" Einwohner.


Im Gegensatz zur Aussage der Katastererklärung von 1766 behauptet Herr Jacques Bernard Winckel, Kurator der Hinterlassenschaft des verstorbenen Grafen von Ansemburg, dass die Untertanen des Fockenschlosses von Koerich, Goeblingen und Goetzingen zur Fockenmühle gebannt seien, sich aber geweigert hätten, dort mahlen zu lassen, sodass vor dem Provinzialrat in Luxemburg ein Prozess anhängig sei. Diesem Prozess war kein besserer Ausgang beschieden als dem der Grevenmühle.

Im Jahr 1806 wird Henri Funck, 35 Jahre und aus Dondelingen gebürtig, Müller auf der Fockenmühle.

Seine Frau Elisabeth Frank stammte aus Hüncheringen. Sie Hatten 4 Kinder: Catherine, Dominique, Henri und Anne-Catherine. Als Gehilfen lebten im Haushalt die beiden Knechte Pierre Kesseler aus Koerich und Jean Hausemer aus Hollenfels, sowie die Magd Catherine Nospelt aus Hollenfels.

Die Mühle gehörte 1809 dem Herrn Pfortzheim. Sie Hatte zwei Mahlgänge. Es wird hervorgehoben, dass im allgemeinen nur ein Mahlgang in Tätigkeit sei, da für zwei Mahlgänge nicht genug zu mahlen sei. Die Mühle leidet unter den Ueberschwemmungen der Eisch. Die Sägerei hat wenig Arbeit.

In der Zeit zwischen 1824 und 1850 wird Jean Wolff als Pächter genannt. Später gehörte die Mühle dem Baron de Marche de Guirsch. Im Jahre 1884 liess der Besitzer die Fockenmühle versteigern. Nicolas Wildschütz, der damals Pächter der Grevenmühle war, erwarb die Fockenmühle für die Summe von 11.000 Franken. Nicolas Wildschütz war mit Marie Wolff verheiratet, deren Eltern Pächter der Fockenmühle waren. Ihr Sohn Sebastian, der im Jahre 1889 Catherine Theis von der Schockmühle bei Küntzig heiratete, führte den Betrieb weiter.

Im Jahre 1897 wurde eine grosse Umaenderung an der Mühle vorgenommen. Die alten Wasserräder wurden entfernt und nur ein grosses unterschlächtiges Wasserrad neu errichtet. Ein Paar Mühlsteine (1 Mahlgang) wurden beibehalten aber zwei neue Walzenstühle und Elevatoren wurden errichtet. Im Jahre 1922 wurde das Mühlrad durch eine Turbine ersetzt. Ein Plansichter und ein weiterer Walzenstuhl ergänzten die Einrichtung. Seit 1916 wurde im Haus der Strom zum Eigenverbrauch erzeugt. Bis 1914 fuhr der Müller mit Gespann viermal in der Woche das Mehl zu den Kunden und brachte neues Mahlgut herbei. Die Zeitung berichtete über einen kleinen Zwischenfall in der Fockenmühle: "Am 16. Juli 1917 wurde nachts der Müller Sebastian Wildschütz von der Fockenmühle durch Geräusche aus dem Schlaf aufgeweckt. Er stellte fest, dass ein Dieb in die Mühle eingedrungen war, um einen Transmissionsriemen zu stehlen. Diesen hatte der Dieb in zwei Teile geschnitten. Beim Erscheinen des Besitzers musste er dann ohne Beute abziehen."

Im Jahre 1949 stellte der Fockenmüller die Mehlerzeugung ein.

Die Schrotmühle arbeitete noch für einige Privatkunden weiter. Am 6. April 1967 starb Theodor Wildschütz, der letzte Müller der Fockenmühle.


Die Neumühle



Die Neumühle, auch "Peiffeschmühle" oder "Sägemühle" genannt, lag nicht wie die anderen Mühlen an der Eisch, sondern sie befand sich am Lauf des Koericher Baches, zwischen der Ortschaft Koerich und der Eisch. Obwohl das Datum ihres Errichtens noch nicht genau ermittelt werden konnte, darf man annehmen, dass sie etwa um das Jahr lV der Französischen Republik (1795-96) erbaut wurde. Zuerst scheint es verwunderlich, dass zu diesem Zeitpunkt noch eine dritte Mühle auf dem Gebiet der Herrschaft Koerich errichtet wurde, wo doch schon zwei Mühlen, die den technischen Anforderungen der zu vermahlenden Getreidemengen genügten, an der Eisch arbeiteten. Wenn man jedoch die Umstände untersucht, unter denen die Untertanen im 18. Jahrhundert auf den beiden Bannmühlen mahlen liessen, und vor allem den Prozess, den die Herrschaften ab 1766 mit ihren Untertanen wegen der Bannpflicht führten, erklärt sich der Bau einer dritten Mühle. Oben genannter Prozess dauerte Jahrzehnte und war bei der Eroberung des Herzogtums Luxemburg durch die französische Armee im Jahre 1795 noch nicht beendet.

Da die Feudalherrschaft mit all ihren Rechten und Pflichten mit dem Ausbruch der Französischen Revolution im Jahre 1794 hinfällig wurde, erübrigte sich eine Weiterfürung des Prozesses. Allerdings wurden die Koericher Mühlen nicht wie die meisten herrschaftlichen oder klösterlichen Mühlen des Landes von den Franzosen als Nationalgut beschlagnahmt und versteigert, sondern sie verblieben im Besitz der alten Herren oder deren Erben. Somit war es nicht verwunderlich, dass die meisten Einwohner nachträglich Gefühle der Verbitterung und ein Bedürfnis nach Rache gegenüber den herrschaftlichen Besitzern verspürten. So ist es durchaus verständlich, dass viele der früheren Untertanen die erstbeste Gelegenheit ergriffen, in einer anderen Mühle der Umgegend mahlen zu lassen.

All diese Umstände bewogen wahrscheinlich den Nikolaus Rys aus Koerich, auf einem ihm gehörenden Grundstück am Unterlauf des Koericher Baches eine neue Mühle zu errichten.

Nikolaus Rys kam am 14. April 1769 als Sohn der Eheleute Johann Rys und Anna Closter im "Léimcheshaus" zur Welt. Seine Paten waren Nicolas Rültgen und Anna Maria Kirsch, beide aus Koerich.

Am 6. Februar 1792 heiratete Nikolaus Rys (später Ries) in Koerich Margaretha Zemmer (Zimmer) aus dem "Hengershaus" in Goeblingen.

Sicher war das Müllerhandwerk dem Erbauer nicht unbekannt, denn in der Fockenmühle lebten zur gleichen Zeit die Familien Closter-Michelau, Feller-Closter und Ewen-Closter, die wahrscheinlich Verwandte des Mutter von Nikolaus Rys, Anna Rys-Closter, waren.

Nikolaus Rys war tatsächlich in der Fockenmühle tätig, aber es ist noch unklar ob als Müller oder als Müllersknecht. In einem Verkaufsakt vom 4. August 1794 erwirbt Nicolas Ries "Anjetzo mühler auff der obersten mühle nächst Koerich" von der Witwe Maria Lix-Ries aus Koerich ein Stück Land "in dem sogenannten Lomppenfeld langst dem Kirchen pfatt" und eine Wiese im "Pratel" für 37 Reichstaler. Am Rande des Dokuments steht ausdrücklich "Nicolas Ries von der fokken mühle". Ein Jahr später beginnt er mit dem Bau der Neumühle.

In einem Bericht des Jahres 1809 erfahren wir einige technische Angaben über die Koericher Mühlen. In den drei Betrieben wird Weizen, Mischler, Roggen, Hafer und Gerste gemahlen. Jede Mühle hat eine Mahlkapazität von vier Doppelzentnern Mehl pro Tag. Die Mühlsteine stammen aus der Champagne. Jede Mühle hat zwei Mahlgänge, die angelegt wurden, damit jederzeit die angelieferte Getreidemenge gemahlen werden konnte, von denen aber meist nur einer das Jahr hindurch tätig war. Die Neumühle hatte zwei grosse oberschlächtige Wasserräder. Es wird hervorgehoben, dass sie nicht unter Ueberschwemmungen zu leiden habe wie die Mühlen an der Eisch. In einer Schätzung über das Mahlvermögen wird erwähnt, dass die Neumühle noch ein Achtel mehr verarbeiten könne als die Grevenmühle

Im selben Jahr (1809) wird die Existenz der Neumühle legalisiert. Am 23. Juni 1809 schickt der "Préfet du Département des Forêts" an den Bürgermeister von Koerich folgenden Brief:

"je vous adresse expédition du décret impérial du 15 janvier cr. que S.E. le ministre de l'intérieur m'a fait parvenir le 3 du courant qui autorise le sieur Ries à conserver le moulin qu'il a fait construire en l'an 4 sous les clauses et conditions y prescrites. Veuillez bien en donner aussitôt connaissance aux parties intéressées et veiller à ce qu'il reçoive son entière exécution, en ce qui vous concerne.

J'ai l'honneur de vous saluer avec considération.

Jourdan".

Diesem Brief lag eine Abschrift des Konzessionsdokuments bei, dessen Einleitung folgendermassen lautet:

Au quartier général impérial de Valadolid, le 15 janvier 1809

Napoléon, Empereur des Français, Roi d'Italie et Protecteur de la confédération du Rhin

Sur le rapport de notre ministre de l'Intérieur

Vu notre décret du 16 mars 1807, et la décision du conseil de Préfecture du département des forêts du 3 octobre 1808

Considérant que dans la contestation élevée entre les Sieurs Ries et Pfortzheim, l'opposition de ce dernier ne peut être appréciée que sous le rapport des dommages qu'occasionne à ses propriétés le canal d'irrigation ouvert par le Sr Ries et qu'à cet égard l'opposant est libre de se pourvoir conformément aux articles 644 et 645 du Code Napoléon.

Considérant que relativement au moulin construit par le Sr Ries il résulte des avis et décisions administratives rendus à ce sujet que cet établissement est utile et qu'il ne peut nuire en aucune manière aux établissements du même genre appartenant au sieur Pfortzheim, si ce n'est par l'effet de la concurrence qu'ils en éprouvent.

Notre conseil d'Etat entendu nous avons décrété et décrétons ce qui suit".


Es folgen 5 Artikel. Im ersten Artikel wird dem Müller Nicolas Ries die Beibehaltung der Mühle unter den Klauseln und Bedingungen, die durch den Chefingenieur der Ponts et Chaussées am 25. Juli 1806 aufgestellt wurden, genehmigt. Dem Sieur Pfortzheim wird das Recht vorbehalten, den Müller Ries zwecks Entschädigung des durch den Bewässerungskanal verursachten Schadens zu belangen.

Im 2. Artikel wird der Müller verpflichtet, auf eigene Kosten einen Bericht über die abgeschlossenen Arbeiten durch den Chefingenieur erstellen zu lassen.

Gemäss Artikel 3 wird dem Konzessionär die Ermächtigung entzogen und er wird gezwungen, auf eigene Kosten alles abzureissen, wenn er gegen die Bauvorschriften verstossen sollte.

Nach Artikel 4 steht dem Besitzer keinerlei Entschädigung zu, wenn die Mühle wegen eines Projekts der Schiffahrt oder aus einem andern Grund des öffentlichen Nutzens entfernt werden müsste.

"Article 5: Notre ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du présent décret. signé: Napoléon."

So durfte denn Müller Ries beruhigt weitermahlen und die Angriffe des Herrn Pfortzheim, Besitzer der beiden Konkurrenzunternehmen, konnten ihn nicht an der Ausübung seines Handweks hindern. Die feindschaftlichen Gefühle der beiden Kontrahenten schienen sich aber später abgebaut zu haben. Im Jahre 1812 fand ein Vertrag statt, in dem Müller Nicolas Ries einen Weg in "Ettenthal" an den Herrn Pfortzheim abtrat und von letzterem als Gegenleistung ein Stück Land in "Roth-Acht" erhielt. Der Neumüller suchte auch sein Anwesen auszubauen. Im Jahr 1809 kaufte er von Nicolas Wolff aus Koerich ein Ackerstück "bei den Häuserchen" und 1813 von den Eheleuten Luy-Ewers aus Koerich ein Haus und ein Stück Land.

Im Jahre 1818 starben die Eheleute Nicolas Ries und Marguerite Zimmer. Ihre Kinder Elisabeth, Catherine, Marguerite, Nicolas une Anne-Marguerite waren erwachsen genug (zwischen 13 und 23) um den Betrieb weiterzuführen, bis die älteste Tochter Elisabeth Ries 1820 in Koerich Nicolas Hentgen, Sohn der Eheleute Nicolas Hentgen u nd Susanna Gütten (Gouden) aus Leudelingen heiratete und das Anwesen übernahm.

Die Schwester Catherine hatte Antoine Baurey aus Hobscheid geheiratet und Marguerite lebte mit ihrem Mann Nicolas Krier in Nagem. Anne-Marguerite und Nicolas werden 1824 noch als unverheiratet in einem Notarsakt erwähnt. Anne-Marguerite heiratete später Mathias Jorges (Georg) aus Hobscheid. So verliessen allmählich die erwachsenen Kinder die Neumühle um den Kleinkindern der neuen Generation den Platz zu räumen. In den Jahren 1820 bis 1838 wurden acht Kinder der Familie Hentgen-Ries in der Neumühle geboren.

Nicolas Hentgen, ältestes der acht Kinder, war ein rühriger Mann. Zahlreiche Dokumente aus dem Archiv der Neumühle zeugen von einer ganzen Reihe Kauf- und Tauschakten von Grundstücken, die zur Zeit von Nicolas Hentgen aufgenommen wurden. So ist es nicht verwunderlich, dass die Mühle selbst längere Zeit als "Hentges-Mühle" bezeichnet wurde.

Es ist anzunehmen, dass um 1850 der Mühlenbetrieb auf vollen Touren lief. Wie aus dem Heiratsvertrag der Eheleute Hentgen-Ketter ersichtlich ist, gab es neben der Getreidemühle noch eine Oelmühle, die voll eingerichtet war. Möglicherweise waren damals die beiden Wasserräder baufällig geworden. Sie wurden durch ein einziges oberschlächtiges Mühlrad ersetzt, das durch seine Konstruktion den beiden alten an Leistung gleichkam. Da die meisten Bauern noch kein Pferdegespann hatten, fuhr der Müller zum Kundendienst in die Nachbardörfer, um das Mehl auszufahren und das Getreide herbeizubringen. Auf diesen Rundfahrten wurden die Ortschaften Koerich, Goeblingen, Goetzingen, Nospelt und Hobscheid bedient. Das Einkommen aus Mühle und Landwirtschaft muss beachtlich gewesen sein, denn Nicolas Hentgen junior tätigte viele Ankäufe von Ackerstücken.

Inzwischen war die neue Generation, es war bereits die dritte seit Gründung der Mühle, herangewachsen. Elisabeth Hentgen (1856) heiratete 1879 in Koerich Johann Peiffer (1854 - 1912). Sohn der Ackersleute Henri Peiffer und Catherine Nepper aus Goetzingen. Beide übernahmen das Mühlenanwesen, welches von nun an als "Peiffeschmillen" bezeichnet wurde.

Jean Peiffer richtete erstmals in der Neumühle einen kleinen Sägereibetrieb ein. Diese Tätigkeit sollte später eine letzte Erinnerung an die Mühle bleiben. Bei der Heirat seiner Tochter Catherine-Lucie wird Jean Peiffer als "Sägemüller" bezeichnet.

Als bei der Errichtung der Pumpstation des Interkommunalen Wassersyndikates in Koerich eine sehr ergiebige Quelle oberhalb der Neumühle gefasst wurde, verlor der Koericherbach soviel Wasser, dass die Neumühle einen Grossteil ihrer Kraft einbüsste. Der Neumüller war genötigt, um 1910 eine Dampfmaschine zu errichten, um die Brotmühle und die Sägerei in Betrieb zu halten. Das Mühlenrad trieb von nun an nur mehr eine Schrotmühle. Zweimal explodierte die Dampfmaschine. Beim zweiten Mal, Anfang der dreissiger Jahre, wurde die Dampfkraft aufgegeben.

Im Jahre 1911 heiratete Catherine-Lucie Peiffer, Tochter von Jean Peiffer, den Beamten Jacques genannt Joseph Mersch. Aus dieser Ehe entstammen die beiden Söhne Joseph und Arsène Mersch.

Inzwischen kümmerte sich Aloyse Peiffer, meist als "de Monn" bezeichnet, um den Mühlenbetrieb. Er starb 1965, unverheiratet, als der letzte Müller der Neumühle.

Nach dem ersten Weltkrieg wurde das Mühlenrad entfernt. Brotmehl war schon Jahre vorher nicht mehr gemahlen worden. Die Inneneinrichtung verschwand bereits um 1914. Die Mühle wurde zur Wohnung umgebaut.

Im Jahre 1930 fand der Verkauf der Wasserquellen oberhalb der Mühle an das Wassersyndikat statt. Die Familie Peiffer wurde für die Abtretung der Quellen, für den Verkauf einer Schutzzone von 9 Ar sowie für Kultur- und Landschaden bei den Arbeiten entschädigt.

Die Brüder Joseph und Arsène Mersch waren in den Jahren 1930 - 1940 bekannte Radrennfahrer. Joseph tat sich besonders als Cyclocrossfahrer hervor und wurde viermal Landesmeister. Im Jahre 1935 errang er in dieser Sportart den Weltmeistertitel in Paris. Arsène war als Strassenrennfahrer international bekannt. Er trug 1936 in der Tour de France kurze Zeit das gelbe Trikot und brachte es fertig, in ein und demselben Jahre in der Tour de France, Tour de Suisse und Tour de Belgique jeweils die letzte Etappe zu gewinnen.

Im Jahre 1937 heiratete Arsène Mersch in Koerich Laure Maquet aus Arlon. Er übernahm die Neumühle und baute das Sägewerk, das schon seit Jahren mit elekrtischen Motoren betrieben wurde, allmählich weiter aus. Mit der Zeit verschwand der Mühlenkanal. Auch die Gebäude verfielen nach und nach. Die eigentliche Mühle, die seit 1914 zu einer Wohnung umgebaut worden war, wurde in der Zwischenzeit abgetragen.

Im Jahre 1947 brach in dem anderen Gebäude ein Brand aus, der zwar durch die Feuerwehren Koerich und Luxemburg gelöscht wurde, aber beträchtlichen Schaden hinterliess. Einige Jahre später wurden das alte Gebäude und die daneben stehende Scheune abgetragen und durch ein neues Wohnhaus ersetzt.Das Sägewerk wurde noch durch Holztrockenkammer und Schreinerei ergänzt.

Am 12. Juli 1980 verstarb Arsène Mersch in einem Krankenhaus in Luxemburg. Der Betrieb wurde noch einige Zeit von seinem Sohn Joseph Mersch weitergeführt, wurde aber einige Jahre später ganz eingestellt.